AGB - Beratung & Präsenztrainings
Stand: September 2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Beratungsleistungen und Präsenz-Seminare der Sokrates Consulting OG / OKR-Institut
1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der Sokrates Consulting OG (im Folgenden „Sokrates Consulting“) und dem/der Auftraggeber:in. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2 Die AGB gelten auch für künftige Vertragsbeziehungen, auch wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird.
1.3 Entgegenstehende AGB des/der Auftraggebers:in gelten nicht, außer sie werden von Sokrates Consulting schriftlich anerkannt.
1.4 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
2. Umfang des Beratungsauftrags / Stellvertretung
2.1 Der konkrete Leistungsumfang wird im jeweiligen Vertrag vereinbart.
2.2 Sokrates Consulting kann Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen lassen. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich durch Sokrates Consulting. Zwischen Auftraggeber:in und dem/der Dritten entsteht kein Vertragsverhältnis.
2.3 Der/die Auftraggeber:in verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und drei Jahre danach keine Geschäftsbeziehung mit Personen oder Gesellschaften einzugehen, die Sokrates Consulting zur Vertragserfüllung beigezogen hat.
3. Pflichten des/der Auftraggebers:in
3.1 Der/die Auftraggeber:in stellt sicher, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen ein effizientes Arbeiten ermöglichen.
3.2 Vorherige oder laufende Beratungen – auch in anderen Fachgebieten – sind Sokrates Consulting mitzuteilen.
3.3 Alle für die Vertragserfüllung relevanten Unterlagen und Informationen sind rechtzeitig vorzulegen. Dies gilt auch für neue Umstände, die während der Zusammenarbeit auftreten.
3.4 Mitarbeiter:innen und ggf. der Betriebsrat sind vor Beginn der Tätigkeit über den Einsatz von Sokrates Consulting zu informieren.
4. Unabhängigkeit
4.1 Auftraggeber:in und Sokrates Consulting verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität.
4.2 Beide Seiten treffen Vorkehrungen, um die Unabhängigkeit von Sokrates Consulting und der beauftragten Dritten zu sichern.
4.3 Sokrates Consulting erbringt seine Leistungen weisungsfrei, nach eigenem Ermessen und in eigener Verantwortung. Arbeitsort und -zeit sind frei wählbar.
5. Schutz des geistigen Eigentums
5.1 Alle Urheberrechte an von Sokrates Consulting geschaffenen Werken (z. B. Berichte, Analysen, Konzepte, Pläne, Unterlagen, Datenträger) verbleiben bei Sokrates Consulting. Der/die Auftraggeber:in darf diese ausschließlich für vertraglich vereinbarte Zwecke nutzen.
5.2 Jede Vervielfältigung, Verbreitung oder Weitergabe ohne Zustimmung von Sokrates Consulting ist unzulässig. Bei Verstößen kann Sokrates Consulting den Vertrag sofort kündigen und Schadenersatz verlangen.
6. Gewährleistung
6.1 Sokrates Consulting behebt bekannt gewordene Mängel seiner Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung.
6.2 Ansprüche auf Gewährleistung verjähren sechs Monate nach Leistungserbringung.
7. Haftung / Schadenersatz
7.1 Sokrates Consulting haftet – außer bei Personenschäden – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Dritte, die beigezogen werden.
7.2 Schadenersatzansprüche müssen binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens innerhalb von drei Jahren nach dem schädigenden Ereignis geltend gemacht werden.
7.3 Der/die Auftraggeber:in trägt die Beweislast für das Verschulden von Sokrates Consulting.
7.4 Entstehen im Zusammenhang mit der Beiziehung Dritter Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche, tritt Sokrates Consulting diese Ansprüche an den/die Auftraggeber:in ab.
8. Geheimhaltung / Datenschutz
8.1 Sokrates Consulting behandelt alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich.
8.2 Dies gilt insbesondere für Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie Daten von Klient:innen des/der Auftraggebers:in.
8.3 Sokrates Consulting darf Hilfspersonen einsetzen, muss diese aber zur Verschwiegenheit verpflichten.
8.4 Die Verschwiegenheitspflicht gilt zeitlich unbegrenzt, auch nach Vertragsende.
8.5 Sokrates Consulting darf personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsabwicklung verarbeiten. Der/die Auftraggeber:in sichert zu, dass dafür alle rechtlichen Voraussetzungen (z. B. Einwilligungen) vorliegen.
9. Honorar
9.1 Nach Erbringung der vereinbarten Leistung erhält Sokrates Consulting das vereinbarte Honorar. Zwischenabrechnungen und Akontozahlungen sind möglich.
9.2 Rechnungen enthalten alle gesetzlich erforderlichen Angaben.
9.3 Barauslagen, Spesen und Reisekosten werden gesondert ersetzt.
9.4 Wird das Projekt aus Gründen des/der Auftraggebers:in nicht abgeschlossen oder von Sokrates Consulting berechtigt beendet, bleibt der Honoraranspruch – abzüglich ersparter Aufwendungen (pauschal 30 %) – bestehen.
9.5 Bei Zahlungsverzug oder Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen kann Sokrates Consulting die Arbeit einstellen, ohne den Anspruch auf Honorar zu verlieren.
10. Elektronische Rechnungslegung
Sokrates Consulting ist berechtigt, Rechnungen auch elektronisch zu übermitteln. Der/die Auftraggeber:in erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden.
11. Vertragsdauer
11.1 Der Vertrag endet mit Abschluss des Projekts und Rechnungslegung.
11.2 Eine vorzeitige Auflösung aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich, z. B. bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen, Insolvenz oder fehlender Bonität.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Die Vertragsparteien bestätigen die Richtigkeit ihrer Angaben und verpflichten sich, Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
12.2 Änderungen des Vertrags oder dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
12.3 Es gilt österreichisches Recht, unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist der Sitz von Sokrates Consulting. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Unternehmenssitz.
13. Mediationsklausel
13.1 Bei Streitigkeiten verpflichten sich die Parteien, vor gerichtlichen Schritten eine/n eingetragene/n Wirtschaftsmediator:in beizuziehen.
13.2 Kommt keine Einigung zustande, gilt österreichisches Recht. Kosten der Mediation können im Gerichtsverfahren als vorprozessuale Kosten geltend gemacht werden.
Sokrates Consulting OG
Mühlwiesengasse 169, 2640 Köttlach
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